Verteidigung

Verteidigung

Das Deutsche Reich betont ausdrücklich seine friedfertige und neutrale Position innerhalb des europäischen Kontinents.

Trotz allem steht auch dem Deutschen Reich eine militärische Truppe zur Sicherung des Staatsgebietes zu.

Die Reichswehr inklusive der Reichsmarine wird auf eine Stärke von 750.000 Mann festgesetzt.

Das Deutsche Reich führt die Wehrpflicht für alle Männer vom 18. bis zum 27. Lebensjahr ein.

Frauen dürfen freiwillig in der Reichswehr dienen.

Die Reichswehr wird zur Sicherung der Staatsgrenzen eingesetzt, Einsätze außerhalb des Staatsgebietes werden lediglich in humanitären Notfällen angeordnet ( z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Waldbrände oder Ähnliches ), jedoch auf keinen Fall, wenn diese unter Einsatz von Waffen geführt werden müssten.

Im inneren Staatsgebiet des Deutschen Reich wird die Reichswehr zur Unterstützung in Katastrophenfällen eingesetzt, sie wird jedoch auf keinen Fall Aufgaben von Exekutivorganen übernehmen.