Justiz

Justiz

Alle Gerichte werden staatliche Gerichte, der § 15 GVG wird wieder aktiviert.

Um allen Staatsangehörigen ihre ihnen zustehenden Rechte zu garantieren, wird die Justiz in den Stand versetzt, die gültigen Rechte und bestehenden Gesetze wieder anzuwenden. Das heißt im Einzelnen, das z.B. Richter wieder unabhängig und unbeeinflusst von Politik oder wirtschaftlichen Interessen Recht sprechen. 

Alle Exekutivorgane unterstehen der staatlichen Aufsicht.