Finanzen – Steuern

Finanzen – Steuern

Die Verwaltung der gesamten Staatsfinanzen obliegt einzig dem Staatssekretär der Finanzen.

Die Festsetzung aller Steuern, Abgaben, Zölle und Transferleistungen unterliegt dem Staatssekretär der Finanzen. Der Staatssekretär für Finanzen legt einen Strukturausgleich für die Bundesstaaten fest.

Dem Staatssekretär der Finanzen unterliegt die Ausgabe, Kontrolle und Verwaltung der Währung.

Das Deutsche Reich führt als Währung die Mark ein.

Steuern

BETEILIGUNGEN

Im gesamten Deutschen Reich wird es einen einheitlichen Beteiligungssatz in Höhe von 10 % geben, es wird keine ermäßigten Beteiligungen mehr geben, gleich welche ehemaligen Besteuerungsmodelle vorgelegen haben.

Alle anderen Steuern und Abgaben werden auf Sinnhaftigkeit geprüft und angepasst und/oder abgeschafft.

Die Mineralölsteuer wird reduziert und mit dem Ölpreis gekoppelt, die Ökosteuer entfällt, ebenso wie die EEG-Umlage.

Der Kraftstoffpreis wird im Deutschen Reich einheitlich sein.

Die Kfz-Steuer für PKW entfällt komplett.

Die Kfz-Steuer für LKW über 3,5 t steigt von 125 Mark schrittweise und Gewichtsabhängig auf 600 Mark im Jahr.

Lohn- und Einkommenssteuer

Die Lohnsteuer für alle Arbeiter oder Angestellten entfällt im Deutschen Reich komplett.

Einkommensteuer nur für Selbstständige.